
Bürgerversammlung
Mittwoch, 18. November 2026, 18 Uhr
Mensa der Gesamtschule (an der Stadthalle), Villeneuver Straße 5
Haushalt 2027 · Vorschlag zur Beratung
Wie wir steigenden Kosten begegnen: zuerst sparen, Wachstum stärken und Belastungen begrenzen.
Vorgeschlagener Hebesatz der Grundsteuer B für 2027: 950 Prozent. Mehr als 2.000 Prozent wären rechnerisch nötig, um das Haushaltsdefizit 2027 allein über die Grundsteuer B auszugleichen. Das ist nicht unser Weg.
Mehr als 2.000 %: rechnerisches Szenario zum Ausgleich des Haushaltsdefizits 2027 allein über die Grundsteuer B.
Mehr als 2.000 % wären rechnerisch nötig, um das Haushaltsdefizit 2027 allein über die Grundsteuer B auszugleichen. Das ist weder unser Vorschlag noch eine Forderung der Kommunalaufsicht. Der Vergleich zeigt die Größenordnung der Lücke. Wir setzen stattdessen auf Sparen, Wachstum und maßvolle Einnahmenanpassungen.
2026 nach globalem Minderaufwand, 2027 Planwert. Beträge gerundet.
Bund und Land zahlen nicht voll.
Jugendhilfe, Kinderbetreuung.
Unser Beitrag an den Kreis: 12,1 Mio. € (2022) → 16,3 Mio. € (2026). Bis 2036 voraussichtlich weitere 11 Mio. €.
Der Vergleich mit 2022 zeigt den Anstieg innerhalb weniger Jahre. Für 2026 sind rund 16,3 Millionen Euro angesetzt. Für 2027 sind rund 17,1 Millionen Euro geplant (Stand: 14. Oktober 2026). Die Angabe für 2036 ist eine langfristige Prognose, kein feststehender Betrag.
Rechnerisches Szenario: Würde man das Haushaltsdefizit 2027 allein über die Grundsteuer B ausgleichen, müsste ihr Hebesatz auf mehr als 2.000 % steigen.
„Die ganze Last auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzen? Nicht mit mir.“
– Dr. Daniel Phiesel, Bürgermeister
Sechs Bürgermeister, eine Forderung.
Christian LanzrathAlfter
Christian MandtBornheim
Sven SchnieberMeckenheim
Dr. Daniel PhieselRheinbach
Tobias LeuningSwisttal
Swen ChristianWachtbergUnsere gemeinsame Forderung: Wer Aufgaben überträgt, muss sie auch bezahlen.
Alle 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis lehnen die höhere Kreisumlage ab.
Rheinbach erhebt Einwände gegen den Kreishaushalt 2027 und verweigert das Benehmen.
Unsere Position: Druck nach oben. Schutz für die Bürgerinnen und Bürger.

„Dass die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig belastet werden, steht für mich an erster Stelle.“
– Dr. Daniel Phiesel
Mit unserem Haushaltssicherungskonzept streben wir an, in zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
mehr als4 Mio. €angestrebte jährliche Entlastung bis 2036
Bereits für 2027 sind Einsparungen in Millionenhöhe vorgesehen.
Dazu gehören Maßnahmen aus der verwaltungsinternen Sparrunde, gebündelte Unterkünfte und geringere Folgekosten günstigerer Bauvorhaben.
Anfang 2026 hat der Rat den Konsolidierungspakt beschlossen, einen Meilenstein für die Sparanstrengungen der Stadt. Seitdem tagt monatlich die Sparkommission, bestehend aus Fraktionen und Verwaltung, und erarbeitet regelmäßig neue Sparmaßnahmen.

„Ohne konsequentes Sparen kommt Rheinbach aus dem Defizit nicht heraus. Jeder Euro, den wir in der Verwaltung einsparen, muss nicht über Steuern und Gebühren aufgebracht werden.“
Nein. Schon heute hat Rheinbach den vierthöchsten Satz im Kreis. Eine weitere Anhebung wäre ein Strohfeuer und würde unsere Gewerbesteuereinnahmen stark beeinträchtigen.
Unsere Wachstumsstrategie setzt auf verlässliche Hebesätze: Betriebe halten, Erweiterungen ermöglichen, neue Unternehmen gewinnen.
Rheinbach erhebt 531 %, Grafschaft 380 %. Auch im Rhein-Sieg-Kreis liegt Rheinbach an vierthöchster Stelle unter 19 Kommunen. Höher liegen Alfter und Windeck mit je 550 % sowie Ruppichteroth mit 533 % (Stand: 2026).
Grafschaft liegt in Rheinland-Pfalz. Der kommunale Finanzausgleich ist dort anders geregelt. Wir vergleichen die Hebesätze als Standortfaktor, nicht die gesamte Finanzlage der Gemeinden.
Quellen: IHK Bonn/Rhein-Sieg, 31.07.2026; Haushaltssatzung Grafschaft 2026.
Stattdessen setzen wir auf Wachstum:
Mehr Gewerbebetriebe und mehr Einwohnerinnen und Einwohner sollen die Gewerbesteuereinnahmen und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöhen. Für diesen Wachstumsbaustein sind im Plan für 2036 rund 13 Mio. € zur Verringerung des jährlichen Defizits angesetzt.
Neue Gewerbeflächen, Wohnungen und höhere Einnahmen brauchen Zeit. Die genannten Größen sind ambitionierte Planungsziele, keine garantierten Ergebnisse. Wir setzen konsequent auf Wachstum, um Rheinbach finanziell zu stärken und Belastungen zu begrenzen.
Wir holen nach, was die Inflation seit 2021 aufgezehrt hat: Unsere Einnahmen aus der Grundsteuer B steigen weniger als die Preise.
Auch für die Folgejahre sind Anpassungen vorgesehen. Grundsätzlich wollen wir die Inflation berücksichtigen, damit Einnahmen nicht erneut hinter den Kosten zurückbleiben. Konkrete Schritte werden in den jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden. Unser Ziel ist, weitere Erhöhungen durch stärkeres Wachstum und zusätzliche Einsparungen möglichst zu vermeiden. Daran arbeitet auch die Sparkommission.
Messen Sie selbst.
Bei 950 %: 724,27 € im Jahr +124,27 € im Jahr · +10,36 € im Monat
Beispiel: 600 € Grundsteuer B im Jahr 2026.
Zuschussbedarf im Jahr laut Haushaltsplan 2025, Planwerte 2026
Kita-Beiträge bleiben stabil. Ausnahme: Für die höchsten Einkommen ist eine neue Beitragsstufe vorgesehen.
Exzellenter Schulstandort Weitere Investitionen für Schulen in der Kernstadt und den Ortschaften
Wir setzen auf Familien, auch mit Blick auf den demografischen Wandel. Deshalb planen wir keine allgemeine Erhöhung der Kita-Beiträge. Höhere Elternbeiträge könnten einen größeren Anteil der Betreuungskosten decken. Wir wollen Familien jedoch möglichst wenig zusätzlich belasten.
Damit Rheinbach selbst entscheidet, nicht die Kommunalaufsicht.
25 Mio. € fehlen 2036, wenn wir nichts tun. Drei Schnitte schließen die Lücke im Plan.
Lücke 2036 25 Mio. €
Lücke im Plan geschlossen. Angestrebtes Ziel 2036: ausgeglichen.
Nur alle drei zusammen reichen: Sparen. Wachsen. Zukunft sichern.
4 + 13 + 8 = 25 Mio. €
Stück antippen: herausnehmen oder einsetzen.
Diskutieren Sie mit uns diesen Vorschlag.

Mittwoch, 18. November 2026, 18 Uhr
Mensa der Gesamtschule (an der Stadthalle), Villeneuver Straße 5
Die letzte Erhöhung vor der Grundsteuerreform erfolgte 2021: von 697 auf 753 %. Für die Reform 2025 wurden Grundstücke neu bewertet. Rheinbach übernahm den vom Land als aufkommensneutral berechneten Hebesatz von 787 %. Das bezieht sich auf die gesamten Einnahmen der Stadt, nicht auf jedes Grundstück. Deshalb zahlen manche Eigentümer seit 2025 mehr, andere weniger.
Das Defizit beträgt 2026 nach globalem Minderaufwand rund 10 Mio. €, für 2027 sind rund 12 Mio. € geplant. Ohne Gegensteuern wächst es im Plan bis 2036 auf rund 25 Mio. € im Jahr. Bis 2036 soll durch Sparen eine wiederkehrende jährliche Entlastung von mehr als 4 Mio. € erreicht werden. Für Wachstum sind rund 13 Mio. € angesetzt: durch höhere Gewerbesteuereinnahmen und einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Den Rest können nur maßvolle Erhöhungen von Steuern und Gebühren schließen. Vorgeschlagen sind auch: Grundsteuer A 561 → 677 %, Hundesteuer +30 € je Hund, Parken 2 € je Stunde, Vergnügungssteuer +20 %, Verwaltungsgebühren ab 2028 jährlich +3 %. Neue Grundsteuer C (2.000 %): gilt nur für unbebaute, baureife Grundstücke.
Auch mit 950 % bleibt 2027 ein Defizit von rund 12 Mio. €. Unser Haushaltssicherungskonzept soll das Defizit schrittweise abbauen. Wir streben an, innerhalb von zehn Jahren, bis 2036, wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Wollte man das Haushaltsdefizit 2027 allein über die Grundsteuer B ausgleichen, müsste der Hebesatz (der Prozentsatz, mit dem wir die Grundsteuer B berechnen) rechnerisch auf mehr als 2.000 % steigen. Das ist ein Rechenszenario, kein vorgeschlagener Hebesatz. Das wollen wir unbedingt vermeiden.
Unser Satz von 531 % ist schon heute der vierthöchste im Kreis, Grafschaft verlangt 380 %. Eine Erhöhung wäre ein Strohfeuer: kurz mehr Geld, dann wandern Betriebe ab. Übrigens: Die höhere Grundsteuer B zahlen auch Betriebe mit.
Die Grundsteuer B steht in der Nebenkostenabrechnung, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Beispiel: Aus 600 € werden 724,27 €. Das sind 124,27 € mehr im Jahr, 10,36 € im Monat.
Die Darstellung verwendet gerundete Planwerte für die Verringerung des jährlichen Defizits im Jahr 2036. Der Sparbaustein von rund 4 Mio. € steht für wiederkehrende jährliche Entlastungen; darin enthalten ist das Ziel einer wiederkehrenden jährlichen Entlastung von 2,9 Mio. € bei den Personalkosten, die bis 2036 erreicht werden soll. Der Wachstumsbaustein von rund 13 Mio. € setzt höhere Gewerbesteuereinnahmen und einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer voraus. Der Einnahmenbaustein von rund 8 Mio. € steht für maßvoll höhere Steuern und Gebühren. Die tatsächliche Entwicklung kann von diesen Planannahmen abweichen. Die Zahlen sind keine Zusage bereits erreichter Einsparungen oder garantierter Mehreinnahmen.